Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Einhell Germany AG sowie die mit diesen eng verbundenen Personen sind nach Art. 19 Abs. 1 MAR verpflichtet, der Einhell Germany AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sogenannte Eigengeschäfte, d. h. Geschäfte mit Einhell-Aktien mitzuteilen.
Untenstehend finden Sie alle Eigengeschäfte von Führungskräften der letzen 5 Jahre zum Download.
Details zu älteren Eigengeschäften bzw. Insidertrades von Führungskräften der Einhell Germany AG finden Sie unter https://www.finanzen.net/insidertrades/einhell_germany.